I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.03.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin -
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger € 5.443,89 nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. ab 27.09.2019 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Mehrkosten zu tragen, die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Berlin entstanden sind. Im Übrigen fallen die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen der Beklagten zur Last.
III. Das Berufungsurteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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