Anrechnung der Geschäftsgebühr bei gesplitteter Unfallschadensregulierung
LG Mosbach, Beschluss vom 14.09.2000 - Aktenzeichen 1 T 122/00
DRsp Nr. 2004/18441
Anrechnung der Geschäftsgebühr bei gesplitteter Unfallschadensregulierung
Auch eine Geschäftsgebühr, die durch Verhandlungen mit der später nicht mitverklagten Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers angefallen ist, ist auf die Prozessgebühr im nachfolgenden Rechtsstreit gegen den Schädiger anzurechnen.