Anordnung eines Fahrverbots wegen eines beharrlichen PflichtenverstoßesAnforderungen für die Wertung eines Pflichtenverstoßes als beharrlich
OLG Bamberg, Beschluss vom 16.03.2015 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 236/15
DRsp Nr. 2015/6397
Anordnung eines Fahrverbots wegen eines beharrlichen PflichtenverstoßesAnforderungen für die Wertung eines Pflichtenverstoßes als beharrlich
1. Für die Wertung der "Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers" als 'beharrlich' im Sinne von 25 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StVG kommt es mit Blick auf die Gewichtung der zeitlichen Abfolge der festgestellten und noch verwertbaren Vorahndungen des Betroffenen in der Regel - wenn auch nicht ausschließlich oder ausnahmslos - auf den Zeitpunkt des Rechtskrafteintritts der die frühere Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung an (u.a. Anschluss an BayObLGSt 1995, 130 = DAR 1995, 455 = NZV 1995, 499 = VRS 90 [1996], 57 = NStZ-RR 1996, 21; BayObLGSt 1996, 44 = NStZ-RR 1996, 283 = NZV 1996, 370 = OLGSt StVG § 25 Nr. 15 = VRS 92 [1997], 29 und OLG Düsseldorf DAR 1999, 324 = NZV 1999, 432 = VRS 97 [1999], 201).
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