Anlage: (zu Nummer 14.2) StVZO
FNA: 9232-16
Fassung vom: 26.04.2012
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, BGBl. I Nr. 191 vom 10.06.2024

Anlage: (zu Nummer 14.2) StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Anlage: (zu Nummer 14.2)

StVZO ( Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung )

Anhang IV

(zu Nummer 14.2) Bescheinigung der Abnahme des ordnungsgemäßen Einbaus eines NOxMS-Pkw (Hardware-Nachrüstung oder Software-Update) zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde 1 Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus 1.1 Vor dem Einbau des NOxMS-Pkw ist der technisch einwandfreie Zustand des Kraftfahrzeugs gemäß Nummer 14.1 festgestellt/hergestellt worden. 1.2 In das in Nummer 2 beschriebene Kraftfahrzeug wurde das in Nummer 3 benannte NOxMS-Pkw eingebaut; der ordnungsgemäße Einbau aller Teile und die einwandfreie Funktion des NOxMS-Pkw werden hiermit bestätigt. Die Anforderungen des NOxMS-Pkw-Herstellers an das Fahrzeug werden eingehalten. 2 Angaben zum Kraftfahrzeug 2.1 Amtliches Kennzeichen: 2.2 Name und Anschrift des Fahrzeughalters: 2.3 Fahrzeughersteller: 2.4 Typ: 2.5 Motortyp: 2.6 Motornennleistung: 2.7 Fahrzeug-Identifizierungsnummer: 2.8 Datum der Erstzulassung: 2.9 Stand des Wegstreckenzählers: 3 Angaben zum NOxMS-Pkw 3.1 Hersteller: 3.2 Typ/Ausführung: 3.3 Genehmigungsnummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis: 3.4 Abdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22. 4 Angaben zu den Fahrzeugpapieren: Mit dem Einbau eines in Nummer 3 beschriebenen NOxMS-Pkw erfüllt das Kraftfahrzeug die Anforderungen zur Einhaltung des Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NOx für die Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor der Emissionsklassen "Euro 4" und "Euro 5". In der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 22 "Bemerkungen" ist das Fahrzeug wie folgt zu kennzeichnen: "NOxMS-Pkw mit hoher Minderungsleistung, Typ, KBA (ABE-Nr. eintragen), ab (Einbaudatum eintragen)". Ausführende Stelle: (Name, Anschrift und ggf. Kontrollnummer der nach Anlage VIII c StVZO anerkannten AU-Kraftfahrzeugwerkstatt). Ort, Datum, Unterschrift und ggf. Prüfstempel mit Kennnummer der verantwortlichen Person, die den ordnungsgemäßen Einbau aller Teile und die einwandfreie Funktion des NOxMS-Pkw bestätigt.