Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Juni 2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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