Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 29.01.2021, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus abgetretenem Recht im Wege der Stufenklage auf Auskunft und Zahlung aus drei Versicherungsverträgen nach erfolgtem Widerspruch in Anspruch.
1. a) b) c) d) 2. 1. a) b) c) d) 2.
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