Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 29.01.2021, Aktenzeichen
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieser Beschluss und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Heidelberg sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
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