1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 19.7.2017 - Az:
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird zugelassen.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.561,49 EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger verlangt die Rücklabwicklung einer Rentenversicherung.
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