Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 12.04.2013 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt in erster Linie die Rückabwicklung des mit der Beklagten geschlossenen Lebensversicherungsvertrages mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Hilfsweise verlangt er im Wege der Stufenklage Auskunft über die Berechnung des Mindestrückkaufswerts der Lebensversicherung und kündigt einen noch zu beziffernden Zahlungsantrag an.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|