I. Die Berufung der Kläger gegen das am 22.02.2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen den Klägern zur Last.
III. Das Berufungsurteil und die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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