Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 24.04.2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.097,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.11.2015 zu bezahlen.
I.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Klägerin 90 % und die Beklagte 10 %.
IV. V.
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