Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 07.12.2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.095,36 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.01.2016 zu bezahlen.
I.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III. IV. V.
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