Auf die Rechtsbeschwerde der Amtsanwaltschaft Berlin wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 17. Mai 2021 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Tiergarten zurückverwiesen.
Der Polizeipräsident in Berlin hat mit Bußgeldbescheid vom 11. Februar 2020 gegen den Betroffenen wegen einer innerörtlich vorsätzlich begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung um 43 km/h (erlaubt: 50 km/h) eine Geldbuße von 425 Euro verhängt und auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 BKatV ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Zugleich ist bestimmt worden, dass das Fahrverbot nach § 25 Abs. 2a StVG wirksam werden soll.
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