Auf die Berufung des Klägers vom 16.09.2015 wird das Endurteil des LG Ingolstadt vom 13.08.2015 (Az.
Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem LG Ingolstadt vorbehalten.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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