Anforderungen an die innerorts einzuhaltende Geschwindigkeit bei ungünstigen Sicht- und Witterungsverhältnissen
OLG Hamm, Urteil vom 03.11.1992 - Aktenzeichen 9 U 54/92
DRsp Nr. 2006/6455
Anforderungen an die innerorts einzuhaltende Geschwindigkeit bei ungünstigen Sicht- und Witterungsverhältnissen
»Das Günstigkeitsgebot des § 3 Abs. 3 Nr. 1StVO steht einer Geschwindigkeit von 50 km/h innerorts auch bei Dunkelheit und Nässe nicht entgegen, wenn die Straße übersichtlich und ausgeleuchtet ist und keine zusätzlichen, mit der innerörtlichen Lage verbundenen Gefahren aufweist.«