Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart - 18 O 321/13 - vom 27.11.2013 wird
z u r ü c k g e w i e s e n .
2.Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert für beide Instanzen: bis 20.10.2014: 15.298,45 €
danach: 8.798,45 €
I.
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, mit dem ihre Klage auf Rückzahlung von geleisteten Versicherungsbeiträgen nebst entgangener Zinsen, Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten und einer Stufenklage auf Auskunft sowie etwaiger Rückzahlung eines weitergehenden Rückkaufswerts abgewiesen wurde.
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|