Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 2. Juli 2018 in der Fassung des Beschlusses vom 3. September 2018 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Tiergarten zurückverwiesen.
I.
Der Polizeipräsident in Berlin hat mit Bußgeldbescheid vom 6. Oktober 2017 gegen den Betroffenen wegen einer vorsätzlichen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 51 km/h eine Geldbuße in Höhe von 625,00 EUR und ein zweimonatiges Fahrverbot festgesetzt.
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