Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 19. März 2018 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit einem vorsätzlichen Verstoß gegen §§ 1, 6 PflVG unter Einbeziehung einer wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit einem fahrlässigen Vergehen nach §§ 1, 6 PflVG verhängten Strafe zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 45.- Euro verurteilt. Die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts beanstandet, hat mit der Sachrüge Erfolg.
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