1. Das Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 05.02.2018 wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2. Die Sache wird zu neuer Prüfung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Erfurt zurückverwiesen.
I.
Mit Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 05.02.2018 wurde gegen den Betroffenen - nach fristgerechtem Einspruch gegen den gleichlautenden Bußgeldbescheid der T--- P---/Z--- B--- vom 07.06.2017 - wegen fahrlässiger Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage bei länger als einer Sekunde Rotlicht eine Geldbuße von 200,00 € festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat Dauer angeordnet.
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