Anforderungen an die Feststellung eines manipulierten Unfalls
KG, Urteil vom 22.04.2002 - Aktenzeichen 12 U 20/01
DRsp Nr. 2004/19507
Anforderungen an die Feststellung eines manipulierten Unfalls
»1. Zu den Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen Wahrscheinlichkeit einer Unfallmanipulation (hier: Anstoß eines gemieteten Ford gegen das Heck eines Opel Vectra im fließenden Verkehr).2. Der Umstand, dass der Geschädigte ein verheirateter Familienvater ist und die Fahrerin des Täterfahrzeugs Mutter eines Kindes sowie als Krankenschwester in ungekündigter Stellung ist und beide sich in ihren Glaubenskreisen und in der Gesellschaft allgemein eines hohen Ansehens erfreuen, steht der Feststellung eines manipulierten Unfalls nicht entgegen (vgl. Senat, Urt. vom 25. September 1995 - 12 U 4579/94 - r+s 1996, 377, 378; Revision nicht angenommen).3. Es ist nicht ungewöhnlich, dass auch Fahrzeuge der Mittelklasse (hier: Opel Vectra) Opfer manipulierter Unfälle sind.
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