I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 02.04.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
II. Im Übrigen wird das klägerische Rechtsmittel als unzulässig verworfen.
III. Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Landgericht vorbehalten.
IV. Das Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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