Anforderungen an die Ermittlung des Restwerts durch einen Sachverständigen
LG München II, Urteil vom 25.01.2005 - Aktenzeichen 2 S 5663/04
DRsp Nr. 2006/10766
Anforderungen an die Ermittlung des Restwerts durch einen Sachverständigen
1. Ein Sachverständiger hat den Restwert eines verunfallten Kfz in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung eingeholter Angebote zu schätzen. Dabei hat er nicht stets von dem höchsten Angebot auszugehen.2. Im Jahre 2001 war ein Sachverständiger nicht gehalten, seine Nachforschungen im Rahmen der Ermittlung des Restwerts eines unfallbeschädigten Fahrzeugs auch auf elektronische Restwertbörsen im Internet zu erstrecken.