LG München II - Urteil vom 25.01.2005
2 S 5663/04
Normen:
BGB § 249 Abs. 2 S. 1 § 280 Abs. 1 § 634 Nr. 4 ;
Fundstellen:
DAR 2005, 287

Anforderungen an die Ermittlung des Restwerts durch einen Sachverständigen

LG München II, Urteil vom 25.01.2005 - Aktenzeichen 2 S 5663/04

DRsp Nr. 2006/10766

Anforderungen an die Ermittlung des Restwerts durch einen Sachverständigen

1. Ein Sachverständiger hat den Restwert eines verunfallten Kfz in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung eingeholter Angebote zu schätzen. Dabei hat er nicht stets von dem höchsten Angebot auszugehen. 2. Im Jahre 2001 war ein Sachverständiger nicht gehalten, seine Nachforschungen im Rahmen der Ermittlung des Restwerts eines unfallbeschädigten Fahrzeugs auch auf elektronische Restwertbörsen im Internet zu erstrecken.

Normenkette:

BGB § 249 Abs. 2 S. 1 § 280 Abs. 1 § 634 Nr. 4 ;
Fundstellen
DAR 2005, 287