Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 18. März 2022 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen durch einstimmigen Beschluss ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, zu den nachfolgenden Ausführungen binnen 3 Wochen Stellung zu nehmen.
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