I.
Der Kläger macht Leistungen aus einer bei der Beklagten für einen PKW MercedesBenz E 320 CDI T (amtl. Kennzeichen ## - ## ##) genommenen Teilkaskoversicherung geltend mit der Behauptung, der geleaste PKW sei in Polen gestohlen worden.
Eigentümerin des versicherten Fahrzeugs ist die Firma S GmbH; Leasingnehmer, Halter und Nutzer des Fahrzeugs ist der Sohn des Klägers, der Zeuge M.
Am 09.04.2002 gegen 3.00 Uhr erstattete der Zeuge P bei der Polizei in N in Polen eine Diebstahlsanzeige bezüglich des versicherten Fahrzeugs und gab an, er habe am 09.04.2002 zwischen ca. 0.30 bis 1.00 Uhr den PKW auf dem Parkplatz des Lokals "T" verschlossen abgestellt; während der ca. 40 bis 50 Minuten, die er sich in dem Lokal aufgehalten habe, sei das Fahrzeug gestohlen worden.
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