Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Klägers das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 16.01.2018 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 34.401,57 nebst Zinsen iHvon 5 Prozentpunkten ab 31.10.2015 sowie € 1.474,89 vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.
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