Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 02.08.2021, Az.
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 02.08.2021, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von mehreren Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung des Klägers und daraus resultierenden Ansprüchen.
1) a) b) c) 2) 3) 4) a) b)
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