Auf die Berufung der Beklagten gegen das am 19.01.2022 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Es wird festgestellt, dass die Anpassung des Monatsbeitrags des Tarifs EKN 2500 in der zwischen den Parteien bestehenden Krankenversicherung mit der Versicherungsnummer N01 zum 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 nicht wirksam war.
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