Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17.06.2021, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Dieses Urteil sowie das vorbezeichnete Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Beschluss
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 60.000,- € festgesetzt.
A.
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen des Einsatzes einer Hüft-Total-Endoprothese (nachfolgend HTEP) im Jahr 2016 auf immateriellen und materiellen Schadensersatz in Anspruch.
1. 2. 3.
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