Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Juni 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Dieses und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
und beschlossen:
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 275.105,39 EUR festgesetzt.
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