Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 04. Januar 2017 (Az.:
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger hat die Beklagte auf Regulierung eines Fahrzeugschadens in Anspruch genommen.
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