Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 28.01.2014 -
abgeändert:
a)Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.283,20 € Tagegeld nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 02.08.2012 zu zahlen.
b)Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 26.880,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 02.08.2012 zu bezahlen.
c)Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.599,25 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.01.2013 zu bezahlen.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.
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