wird der Kläger gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, seine Berufung gegen das Urteil der Zivilkammer 41 des Landgerichts Berlin vom 15. Dezember 2009 durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
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