Anforderungen an den Nachweis der unvordenklichen widerspruchslosen Benutzung eines Verbindungsweges
OLG Hamm, Urteil vom 23.03.1992 - Aktenzeichen 5 U 191/91
DRsp Nr. 2006/6541
Anforderungen an den Nachweis der unvordenklichen widerspruchslosen Benutzung eines Verbindungsweges
»Verbindungsweg als öffentliche Sache kraft Unvordenklichkeit seiner widerspruchslosen Benutzung; hierfür wird der Nachweis der stillschweigenden Duldung der nicht wegebau- oder unterhaltspflichtigen Eigentümer eher durch topographische Darstellungen als durch Katasterkarten geführt.«
Normenkette:
LStrG NW § 60 Abs 2 ;
Vorinstanz: LG Essen, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 351/89