I.
Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen zur Geldbuße von 500 DM und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat gegen ihn, weil er am 20.3.1999 im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt hatte, obwohl er 0,40 mg/l Alkohol in der Atemluft hatte.
Dagegen wendet sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde; er rügt das Verfahren und die Verletzung sachlichen Rechts.
II.
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