Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichtes Ellwangen vom 19.08.2011 - 2 O 335/10 - abgeändert und die Klage
a b g e w i e s e n.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreites.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 115% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert: bis zu EUR 40.000,00
A.
I.
Der Kläger macht gegen den Beklagten Schadensersatzansprüche nach einem Unfall geltend, bei dem der angebliche Unfallverursacher nicht ermittelt werden konnte.
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