Die Berufung der Klägerin vom 13.07.2015 gegen das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 12.06.2015 wird zurückgewiesen.
2.Das Urteil des Landgerichts Traunstein ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
3.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (einschließlich der Anschlussberufung).
4.
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