Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung, mit der der beklagte Landkreis die Geschwindigkeit auf einer Kreisstraße im Bereich einer Ortsdurchfahrt auf 30 km/h beschränkt hat.
Im Jahr 2016 beantragte die Stadt S ... beim Landratsamt O., die zulässige Höchstgeschwindigkeit im nördlichen Bereich der Ortsdurchfahrt A ... (ab der Einmündung des F ...wegs) von 50 km/h auf 30 km/h zu beschränken.
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