1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 25. Oktober 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Erhöhung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf mehr als 20 v. H.
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