In dem vorliegenden Rechtsstreit verlangt der Kläger von der Beklagten Schmerzensgeld, Ersatz von Verdienstausfall und die Feststellung der Ersatzpflicht für alle zukünftig noch eintretenden materiellen Schäden aus einem Unfall am 3. Februar 1998. An diesem Tage stürzte der Kläger infolge Straßenglätte, als er die Frauenlobstraße in Berlin-Treptow im Bereich eines zwischen den Wohnhäusern von der Hallberger Zeile in Richtung Heidemühler Weg hindurchführenden Stichweges überquerte. Dieser Bereich war zum Unfallzeitpunkt nicht abgestreut.
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