Auf die Berufung des Klägers vom 22.10.2020 wird das Endurteil des LG Landshut vom 18.09.2020 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich 7.577,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.11.2019 an die A. Gesellschaft für Autovermietung mbh & Co. KG, ..., ..., IBAN: ... 68, zu bezahlen.
2.Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an den Kläger 879,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.11.2019 zu bezahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 70 % und die Beklagten samtverbindlich 30 %.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
II.Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 90 % und die Beklagten samtverbindlich 10 %.
III.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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