Ahndung einer Überschreitung der zulässigen Lenkzeit im Ausland im Inland
BayObLG, Beschluß vom 28.05.1986 - Aktenzeichen 3 ObOWi 71/86
DRsp Nr. 1998/9542
Ahndung einer Überschreitung der zulässigen Lenkzeit im Ausland im Inland
Bei Überschreitung der zulässigen Lenkzeit im Ausland ist eine Ahndung im Inland dann möglich, wenn der Fahrer nach Überschreiten der Lenkzeit oder unter Nichteinhaltung der Ruhezeit in der Bundesrepublik Deutschland weiterfährt oder es sich um einen Teilakt einer fortgesetzten Handlung handelt, wobei mindestens ein Teilakt in der Bundesrepublik Deutschland begangen wurde.