AG Wetzlar - Urteil vom 17.11.1992 (32 C 1290/92) - DRsp Nr. 1994/15977
AG Wetzlar, Urteil vom 17.11.1992 - Aktenzeichen 32 C 1290/92
DRsp Nr. 1994/15977
Der Versicherer kann sich auch dann auf Leistungsfreiheit wegen Verstoßes gegen das Anerkenntnis- und Befriedigungsverbot berufen, wenn der Versicherungsnehmer den Zahlungsanspruch des Geschädigten befriedigte, um die gut nachbarlichen Beziehungen aufrecht zu erhalten.