AG Viersen - Urteil vom 15.04.1986 (3 C 285/85) - DRsp Nr. 1994/15954
AG Viersen, Urteil vom 15.04.1986 - Aktenzeichen 3 C 285/85
DRsp Nr. 1994/15954
Die Berechnungsmethoden nach Ruhkopf/Sahm und Halbgewachs stellen lediglich ein Hilfsmittel zur richterlichen Schadensschätzung gem. § 278ZPO dar. Ihre Anwendung mag bei geringen Minderwertbeträgen zur Vermeidung weiterer Kosten durch Sachverständige sachdienlich sein.