AG Schlüchtern - Beschluß vom 30.05.1994 (12 Js 19137/93 OWi) - DRsp Nr. 1995/9513
AG Schlüchtern, Beschluß vom 30.05.1994 - Aktenzeichen 12 Js 19137/93 OWi
DRsp Nr. 1995/9513
Ist über den Antrag des Betroffenen, ihn vom Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden, nicht entschieden worden, so ist dem Betroffenen von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Hauptverhandlung zu gewähren.