AG Offenbach am Main - 02.07.1986 (35 C 108/86) - DRsp Nr. 1994/15878
AG Offenbach am Main, vom 02.07.1986 - Aktenzeichen 35 C 108/86
DRsp Nr. 1994/15878
Straßenbäume sind regelmäßig zweimal jährlich, nämlich in belaubtem und unbelaubtem Zustand, zu untersuchen. Bei Anzeichen für eine Erkrankung muß der fragliche Baum angebohrt werden.