AG München - Urteil vom 21.07.1987 (283 C 1921/87) - DRsp Nr. 1994/15834
AG München, Urteil vom 21.07.1987 - Aktenzeichen 283 C 1921/87
DRsp Nr. 1994/15834
Der Leasingnehmer des Unfallfahrzeugs hat im Rahmen der ihm gegen den Unfallgegner aus Besitzverletzung zustehenden Schadensersatzansprüche grundsätzlich auch Anspruch auf Erstattung der auf die Reparaturkostenrechnung entfallenden Mehrwertsteuer.