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1984
Sonstige
Sonstige
AG
AG Leutkirch
AG Leutkirch - Urteil vom 13.06.1984
1 C 37/84
Normen:
BGB
§§
249
,
254
Abs.
2
;
Fundstellen:
ZfS 1984, 199
AG Leutkirch - Urteil vom 13.06.1984 (1 C 37/84) - DRsp Nr. 1994/15788
AG Leutkirch,
Urteil
vom 13.06.1984
- Aktenzeichen 1 C 37/84
DRsp Nr. 1994/15788
Bei einem fast fabrikneuen Pkw kann auch bei einem Bagatellschaden ein Kfz-Sachverständiger eingeschaltet werden.
Normenkette:
BGB
§§
249
,
254
Abs.
2
;
Fundstellen
ZfS 1984, 199
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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