AG Frankfurt/Main - 11.11.1994 (30 C 1393/94 - 71) - DRsp Nr. 1996/3871
AG Frankfurt/Main, vom 11.11.1994 - Aktenzeichen 30 C 1393/94 - 71
DRsp Nr. 1996/3871
1. Ein Taxifahrer ist - ohne konkrete Anhaltspunkte - nicht verpflichtet, einem älteren Fahrgast - hier: 84 Jahre - vor dem Türöffnen Verhaltensmaßregeln zu geben oder ihn am Aussteigen zu hindern, bis ein gefahrloses Türöffnen möglich ist.2. Öffnet der ältere Fahrgast unvorsichtig die Fahrzeugtür und verursacht er dadurch einen Schaden am Taxi, haftet er auf vollen Schadensersatz.