AG Düsseldorf - 24.11.1994 (34 C 15629/94) - DRsp Nr. 1996/3967
AG Düsseldorf, vom 24.11.1994 - Aktenzeichen 34 C 15629/94
DRsp Nr. 1996/3967
Der in einem Haftpflichtprozeß durch einen eigenen Anwalt vertretene Versicherungsnehmer hat keinen Ersatzanspruch gegen den Versicherer, wenn der unterlegene Kläger die festgesetzten Kosten nicht zahlt/nicht zahlen kann.