S.a. AG Nettetal SP 1995, 3; AG Paderborn SP 1994, 105; LG Kleve SP 1994, 2; OLG Köln SP 1994, 170.
Zur Haftungsverteilung bei Kollision zwischen Einfahrendem und mit überhöhter Geschwindigkeit fahrendem Fahrzeug des fließenden Verkehrs siehe:
1. AG Nettetal SP 1995, 3 (hälftige Schadenteilung; Kollision hinter Ortsausgangsschild zwischen innerorts mit min. 103 km/h fahrendem Pkw und über Geh- bzw. Radweg Einfahrendem);
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